UNSERE QUALITÄTSGARANTIE & ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1. Qualitätsgarantie
Wir garantieren die technische Übersetzungsqualität entsprechend den Richtlinien und Glossaren aus dem jeweiligen Fachbereich. Der Kunde verpflichtet sich sämtliche Unterlagen zu stellen, die zur optimalen Arbeit des Übersetzers beitragen können und/oder mögliche Irrtümer vermeiden helfen (firmeninterne Glossare, Anleitungen, bereits erstellte Übersetzungen, etc...)
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a) Auftrag :
Auftragseingang nach Annahme des Kostenvoranschlags durch den Kunden. Bitte diesen unterschreiben und mit Datumsvermerk zurücksenden. Jeder Auftrag wird in Rechnung gestellt. Im Fall weitgreifender Änderungen am zu übersetzenden Text von Seiten des Kunden nach Auftragserteilung, ist die Agentur zur Änderung von Abgabetermin und/oder Honorar berechtigt.
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b) Layout des übersetzten Texts :
Wir versuchen soweit wie möglich das Original-Layout beizubehalten; wobei wir aber darauf hinweisen möchten, dass wir auf Übersetzung spezialisiert sind und unsere Tätigkeit den CAP Bereich "Computer aided Publishing" nicht mit einschließt
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c) Lieferfristen :
Strikte Einhaltung der Lieferfrist gemäß des im Auftrag oder vorhergehend vereinbarten Abgabetermins. Bei besonderen Problemen (höhere Gewalt oder unvorhersehbares Ereignis) verpflichten wir uns den Kunden sofort zu benachrichtigen, um unsere Kundenbeziehungen nicht zu beeinträchtigen.
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d) Vertraulichkeit :
Ihre uns anvertrauten Dokumenten unterliegen strengster Vertraulichkeit.
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e) Lieferung :
Unsere Übersetzungen werden per E-Mail, Fax (kurze Texte), Postsendung (Papier, Diskette oder CD) zugestellt
2. Wörterabrechnung
Der Gesamtbetrag des Kostenvoranschlags entspricht folgender Berechnungsbasis (Wortanzahl in der Quellsprache x herkömmlicher Übersetzungswortpreis). Zählung nach einem einfachen und zuverlässigen Schema: automatische Wortzählung im Computerprogramm (Windows Funktion Tools - Statistik, bei Microsoft).
3. Preisgestaltung und Berechnung
Wir berechnen ab Quellsprachenwort, sowie einen Mindestbetrag von 30.- € bei Übersetzungen mit weniger als 300 Wörtern. Der Gesamtbetrag entspricht folgender Berechnungsbasis (Wortanzahl in der Quellsprache x herkömmlicher Übersetzungswortpreis). Anzahlung vor Übersetzungsarbeiten bei Auftragsbeträgen über oder gleich 150.- €. Für Privatpersonen oder bei Aufträgen aus dem Ausland ist die Rechnungsbegleichung bei Auftragserteilung vor Ausführung der Übersetzungsarbeiten zu leisten.
Rechnungsstellung nach Fertigstellung der Übersetzung (Rechnungsziel 0 bis 30 Tage). Bei Überschreiten des Zahlungsziels erfolgen Anmahnung und Berechnung von Verzugszinsen.
4. Reklamationen
Mögliche Reklamationen auf Grund "mangelhafter Qualität" sind innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der gelieferten Übersetzung vorzulegen. Bei aufgetretenen Mängeln verpflichten wir uns zu Nacharbeit in den betroffenen Textpassagen. Folgende Fälle werden nicht als Mangelreklamationen anerkannt :
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- Stil (verschiedene Weisen ein und das gleiche Konzept wiederzugeben) oder persönlicher Textausdruck
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- Verwendung von Synonymen (Wort mit gleicher Bedeutung), außer wenn die Terminologie vorab definiert wurde, uns entweder bereits bestehendes und in der Firma geläufiges Vokabular vorgelegt wurde, oder dies schriftlich vereinbart wurde.
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- Mangelnde Verwendung eines gewissen Vokabulars, außer dieses wurde speziell bei Auftragserteilung übermittelt.
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- Stellungnahmen berufsfremder Korrekturleser (Lehrer, Studenten, Ingenieure, Verkaufsvertreter etc…) bilden auf keinen Fall sachliche Grundlagen zu Mangelqualität. Keinerlei Berücksichtigung "anonymer" Stellungnahmen. Ausschließlich fachliche Stellungnahmen (Eintragung im Handelsregister: Freiberufler, GmbH, etc…). Keine Gewährung von "einseitigem" Preisnachlass.
Jeder Auftrag unterliegt der Anerkennung der Allgemeinen Bedingungen.